Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Holger Rörig
Haustechnik Rörig
Hauptstraße 57a
56414 Dreikirchen
Kontakt:
Telefon: 06435 - 54 86 52
Telefax: 06435 - 90 79 37
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE268780507
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Installateur- und Heizungsbaumeister
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Koblenz
Verliehen durch: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Holger Rörig
Hauptstraße 57a
56414 Dreikirchen
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und andere haustechnische Anlagen
sowie Nebengewerke
Geltungsbereich der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers,
soweit letztere vom Auftragnehmer nicht schriftlich angenommen werden.
Art und Umfang der Leistung
Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder –
soweit eine solche nicht vorliegt- dessen Angebot maßgebend.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts-und
Durchbruchsangaben usw. sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnetnur
angenähert maßgebend.
Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen bleiben
vorbehalten. Das Angebot und die Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters
weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden, auch nicht auszugsweise.
Eine anderweitige Nutzung als zum vereinbarten Zweck ist ebenfalls ohne ausdrückliche
Genehmigung nicht erlaubt.
Das Angebot wird unter der Voraussetzung abgegeben, dass die beim Betrieb der Anlage
verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind.
Sämtliche Nebenabreden (z.B. Mauer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-,
Fliesen-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Position
gesondert in Menge und Preis aufgeführt sind. Sie können vom Auftragnehmer ausgeführt
werden. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert
zu vergüten.
Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt bzw.
wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
Bauvorlagen und behördliche Genehmigungen
Der Auftraggeber beschafft auf seine Kosten rechtzeitig die für die Ausführung und den
Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen. Ist der Auftragnehmer ihm dabei behilflich,
so trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten.
Preise und Zahlungsvereinbarungen
Die Preise des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten Anlage.
Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen,
werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.
Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet,
wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist.
Für Leistungen, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, darf
der Auftragnehmer etwaige nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen
mit einem angemessenem Gemeinkostenzuschlag in Rechnung
stellen.
Die Umsatzsteuer wird mit dem im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geltenden
Steuersatz zusätzlich berechnet.
Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich
auszuführen sind, werden Material und Lohn mit einem angemessenen Zuschlag
berechnet.
Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung Bauleistungen (VOB/B) DIN
1961.
Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen mit 1% über
dem aktuellen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, falls nicht ein höherer
Verzugsschaden nachgewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet, etwaige
Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Lieferungsgegenstand
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Soweit die Lieferungsgegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden
sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine,
dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche
Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das
Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er
diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt
der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen
oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an den Auftragnehmer.
Montage und Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung,
dass die Arbeiten am Bau so weit fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert
durchgeführt werden kann.
Die Ausführungsfrist beginnt erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen
und technischen Voraussetzungen für die Ausführung der Anlage und nicht vor der Beibringung
der vom Auftraggeber nach Pkt. 7 zu beschaffenden Genehmigungen, sowie
nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn
die Anlage betrieben werden kann, auch wenn Arbeiten, wie z.B. die Dämmung, Teile
der regeltechnischen Anlagen etc. später ausgeführt werden.
Bei der Montage von haustechnischen Anlagen fallen regelmäßig Schneid-, Schweiß-,
Auftau- und Lötarbeiten an. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, auf etwaige Gefahren
(z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und
alle Sicherheitsmaßnahmen (Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu
treffen. Falls sich durch diese Maßnahmen die Montage verzögert, gehen die dadurch
entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung behindert,
so hat er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt er die Anzeige, so hat er gleichwohl Anspruch auf Berücksichtigung der behindernden
Umstände, wenn diese dem Auftraggeber bekannt waren.
Soll auch bei besonders ungünstiger Witterung weiter gearbeitet werden, so ist es Sache
des Auftraggebers, die Voraussetzungen für den Fortgang der Arbeiten zu schaffen.
Abnahme und Gefahrenübergang
Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage.
Wird jedoch die Anlage vor Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare,
vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat
er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten, sowie der sonstigen entstandenen
Kosten.
Der Auftraggeber trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Anlage, wenn er die Abnahme
verzögert oder, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
unterbrochen wird und, wenn der Auftragnehmer die bis dahin erstellte Anlage ausdrücklich
in die Obhut des Auftraggebers übergibt.
Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige
Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Die Anlage gilt nach erfolgreicher probeweise Inbetriebsetzung
als abgenommen, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung hierbei nicht
mitgewirkt hat.
Besonders abzunehmen sind auf Verlangen in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Ist
die Anlage ganz oder teilweise in Gebrauch genommen oder verzögert sich die Abnahme
ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen
nach Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
Die schon eingebauten Teile der Anlage gelten mit der Benutzung als abgenommen.
Während der probeweisen Inbetriebnahme wird das Bedienungspersonal des Auftraggebers
vom Auftragnehmer in die Bedienung der Anlage eingewiesen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Für die Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gilt § 13
VOB/B.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers,
soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
Ergänzende Bestimmung
Ergänzend gelten die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB/B), DIN 1961.